Hinweise zur Mitteldeutschen Meisterschaft
In Meiningen wurden wir darauf hingewiesen, dass in der Generalausschreibung im Abschnitt 5 zu den Mitteldeutschen Meisterschaften ein Absatz fehlt. Die Anmerkung war auch korrekt, der zweite Absatz wurde wegen eines Tippfehlers beim HTML-Tag nicht angezeigt, sorry dafür.
Wie letztes Jahr in der Stellungnahme schon ausführlich dargelegt, sind die Mitteldeutschen Meisterschaften XCO seit 2017 vom BDR offiziell anerkannt nach Antrag durch die Landesverbände. Damit ist das ein offizieller Titel, für den das Regelwerk des BDR gilt, also Sportordnung und Wettkampfbestimmungen MTB.
In den WB MTB ist in Abschnitt 5.3 Nr. 5 geregelt:
Die Austragung der Meisterschaften kann für Lizenzfahrer in den für die Disziplin zugelassenen Altersklassen erfolgen.
Die Regelung macht schon deutlich, dass nur lizenzierte Sportler an Meisterschaften wie der Mitteldeutschen Meisterschaft teilnehmen dürfen. Untermauert wird das nochmals durch die Regelung in Abschnitt 2.3 Nr. 5, die bei gemeinsamen Start von Hobby- und Lizenzfahrern (wie es bis zur U15 erlaubt und üblich ist) anzuwenden ist:
Diese Regeln gelten auch für LV-Meisterschaften; allerdings sind dort nur die Lizenzfahrer im offiziellen Ergebnis der Meisterschaft aufzuführen.
In der oben erwähnten Stellungnahme war die Umsetzung dieser Regelung ja bereits am Beispiel der Bundesnachwuchssichtung dargestellt.
Was Tageslizenzen in diesem Fall betrifft, ist der Blick in die Sportordnung Abschnitt 5.2.2 Nr. 10 relevant:
Mit einer Tageslizenz kann man an den Rennen des BDR- und der Landesverbandskalender teilnehmen. Ausgeschlossen davon ist die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften und an Landesverbandsmeisterschaften.
In Konsequenz bedeutet dies, dass nach Regelwerk nur Sportler mit einer regulären Lizenz in die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften kommen können. So ist auch der Abschnitt 5 der Generalausschreibung für 2023 geändert, als dieser im Dezember 2022 veröffentlicht wurde.