Positionierung des XCO-Bikecup zu den Mitteldeutschen Meisterschaften

Positionierung des XCO-Bikecup zu den Mitteldeutschen Meisterschaften

Nachdem es wegen einem Kommentar gestern zur Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften bei Facebook heute etliche Aufreger gab und Mails und Telefonate und weitere Kommentare, hier mal ein paar Worte zur Klarstellung, was die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaft betrifft. Dabei spiegelt das nur die Ansicht derer wider, die den XCO-Bikecup organisieren und das muss nicht umfänglich korrekt sein und kann von jemand anderem anders gesehen werden, die dann vielleicht auch Entscheidungsgewalt besitzen.

Der Abschnitt 5 der Generalausschreibung des XCO-Bikecup gibt einige Infos zur Mitteldeutschen Meisterschaft. Das sind zwar nur drei Sätze, aber offenbar ist das nicht ganz eindeutig formuliert. Aber bevor darauf eingegangen wird, etwas grundsätzliches zur Einordnung vorneweg.

Die Mitteldeutschen Meisterschaften sind formal kein Bestandteil des XCO-Bikecup. Organisatorisch sind diese bei den beteiligten Landesradsportverbänden aufgehangen, welche die Einführung 2017 beim BDR beantragt haben und sich seit der ersten Auflage in Weißenfels auch für die Finanzierung verantwortlich zeigen. Allerdings kommt der Umstand zum Tragen, dass der größte Teil der praktischen Arbeit zur Umsetzung von den gleichen Personen durchgeführt wird, welche den XCO-Bikecup organisieren. Außerdem war bisher fast immer eine Veranstaltung der Ausrichter, die zudem im XCO-Bikecup gewertet wurde. Das ist aber schon alles, wobei sich XCO-Bikecup und Mitteldeutsche Meisterschaft nahekommen. Die Landesradsportverbände wiederum haben keinerlei Anteil an der Ausrichtung, Organisation und Durchführung des XCO-Bikecup.

So gesehen ist es deshalb auch nicht wirklich geschickt, in der Generalausschreibung etwas zu den Mitteldeutschen Meisterschaften zu regeln. Da es aber im Sinne der öffentlichen Wahrnehmung an der Stelle mehr auffällt als bei den Landesverbänden auf irgendwelchen Unterseiten, wurde das mit aufgenommen. Aber zurück zu den wenigen Bemerkungen dazu in der Generalausschreibung.

„Ein Lauf des XCO-Bikecup wird als „Mitteldeutsche Meisterschaft“ in allen Lizenzklassen sowie den Nachwuchsklassen der U11 bis U15 ausgetragen.“
Dieser Satz beinhaltet zwei relevante Informationen.

  • Zum einen wird die Absicht deutlich gemacht, dass die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaft immer im Rahmen einer Veranstaltung stattfinden soll, welche als Lauf des XCO-Bikecup gewertet wird. Das hat die vergangenen Jahre (fast) immer funktioniert. Einzige Ausnahme war 2020, da Corona-bedingt in dieses Jahr kein XCO-Bikecup aus Mangel an Veranstaltungen stattgefunden hat. Die Mitteldeutschen Meisterschaften wurden dennoch ausgefahren beim einzigen Rennen des Jahres. Aufgrund der oben erwähnten organisatorischen Unterschiede kann diese Vorgabe auch zukünftig einmal unerfüllt bleiben, wir können das als Cup-Orga formal nicht vorschreiben.
  • Die zweite relevante Information ist, in welchen Altersklassen die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften vorgenommen wird. Streng genommen ist die Angabe nicht ganz korrekt, da im Antrag beim BDR die Klassen aufgelistet wurden und beschränkt sind auf die U11 bis U19 sowie Damen-Elite, Herren-Elite, Masters 1 und Masters 2-4. Weibliche Lizenzklassen über der Elite sind nicht inkludiert, ebenso wenig die U23 oder die älteren Masters-Klassen getrennt. Die getrennte Bezeichnung mit Lizenz- und Nachwuchsklassen bezieht sich ausschließlich auf die Auflistung in Kapitel 2 und dient dazu, in der Generalausschreibung über die Bezeichnungen kürzere Formulierungen nutzen zu können, anstelle immer alle Altersklassen auflisten zu müssen.

„Der Titel „Mitteldeutscher Meister“ kann nur Sportlern verliehen werden, deren lizenzgebender Verein Mitglied in einem der Landesradsportverbände aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin oder Brandenburg ist.“
Auch in diesem Satz finden sich zwei Kernpunkte, welche die Teilnehmer an der Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften begrenzen:

  • Die Aufzählung der Bundesländer bzw. der jeweiligen Landesradsportverbände gibt die Unterzeichner des Antrags zur Einführung der Wertung Mitteldeutsche Meisterschaft wider und begrenzt die Teilnehmer anhand diesem Kriterium. Das heißt nicht, dass am Rennen nicht auch Teilnehmer aus anderen Bundesländern bzw. anderen Landesradsportverbänden teilnehmen können; diese werden in der Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften nur einfach nicht berücksichtigt. Bei der ersten Auflage in Weißenfels 2018 ging das in Teilen noch schief, weil z.B. auch Sportler aus Baden-Württemberg zuerst noch aufgerufen wurden zur Ehrung.
  • Das zweite einschränkende Kriterium ist die Anforderung, dass der Sportler einen lizenzgebenden Verein haben muss, der einem der beteiligten Landesradsportverbände angehört. Einen lizenzgebenden Verein hat ein Sportler allerdings nur, wenn der Verein dem Sportler auch eine Lizenz gibt; oder anders ausgedrückt: der Sportler eine Lizenz über seinen Verein gelöst hat. Nicht lizenzierte Sportler erfüllen diese Anforderung nicht und werden dementsprechend in der Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften ebenfalls nicht berücksichtigt, unabhängig von deren Ergebnis in der Tageswertung. Die Vorgehensweise ist an dieser Stelle identisch zu der bei der Bundesnachwuchssichtung vorgenommenen. Bei den Rennen der U15 können nach Reglement auch nicht-lizenzierte Sportler starten. In der Wertung der Nachwuchssichtung werden dieses jedoch ausgeblendet und die Platzierungen und Punkte so vergeben, als wenn nur lizenzierte Sportler gestartet wären. Theoretisch könnte ein nicht-lizenzierter Sportler dabei alle Rennen und Wertungen gewinnen im Tagesklassement, in der Gesamtwertung, die zur Vergabe des Titels Deutscher Meister führt, wird dieser Sportler nicht auftauchen.

„Der Sieger des Rennens trägt bis zur nächsten Austragung den vom BDR anerkannten Titel „Mitteldeutscher Meister MTB-XC“.“
Der finale Satz in Kapitel 5 ist sicherlich der irreführenste. Die zu Beginn gewählte Formulierung „Sieger des Rennens“ ist so nicht wirklich geschickt gewählt, weil der Sieger des Rennens aufgrund der Einschränkungen hinsichtlich der Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften nicht zwingend auch in dieser Wertung vorn liegen muss. Allein wenn der einem anderen Landesverband angeschlossen ist, ist klar, dass der Sieger des Rennens nicht den Titel tragen kann. Das sollte anderes formuliert werden, um dieser Fehlinterpretation vorzubeugen. Abgesehen von dieser ungeschickten Formulierung enthält der Satz noch drei weitere Informationen:

  • Ein Mitteldeutscher Meister trägt den Titel bis zu der nächsten Austragung einer Mitteldeutschen Meisterschaft. Das ist bei allen Titeln so üblich und gilt für Welt-, Europa- und Deutsche Meister gleichfalls.
  • Der Titel ist vom BDR anerkannt aufgrund der Annahme des Antrags 2017 und damit ist das eine offizielle Geschichte und nicht so etwas Inoffizielles wie es 2014 versucht wurde, was in Nachgang Ärger bereitet und zum Ende des damaligen MDC-XC beigetragen hat. Das Meistertrikot darf daher bei jedem Rennen vom Titelträger getragen werden kann bis zur nächsten Austragung der Mitteldeutschen Meisterschaft.
  • Der offizielle Titel lautet „Mitteldeutscher Meister MTB-XC“ bzw. „Mitteldeutsche Meisterin MTB-XC“.

Darüber hinaus ist es sicherlich korrekt, dass in der Vergangenheit nicht immer auf alle Kriterien geschaut wurde. Besonders das mit der Notwendigkeit einer Lizenz ist an der Stelle zu nennen. Aber dem Regelwerk nach (WB MTB Nummer 2.3 und 5.3, jeweils der Absatz 5) dürften nur Sportler mit Lizenz in die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaften aufgenommen werden. So ist zumindest unser Verständnis der Regeln und so ist die Generalausschreibung auch formuliert in den Kernpunkten. Die Mitteldeutsche Meisterschaft ist unserem Verständnis nach eine Ebene unterhalb der Deutschen Meisterschaft und über den Landesverbandsmeisterschaften angesiedelt. Da ist es nur auch sinnvoll, wenn die Regeln analog angewendet werden, die sowohl für Landesverbandsmeisterschaften klar definiert sind als auch für die Deutschen Meisterschaften, in dem Fall die Bundesnachwuchssichtung.

Zudem sind einmal begangene Versäumnisse kein Grund oder Rechtfertigung, diese künftig immer wieder zu wiederholen. Daher sollte damit gerechnet werden, dass nur lizenzierte Sportler in die Wertung der Mitteldeutschen Meisterschaft aufgenommen werden und der Titel entsprechend in diesem Kreis vergeben werden wird.

Wie die Umsetzung am Ende tatsächlich wird, liegt jedoch nicht in unseren Händen, Wie jeder andere können wir auf mögliche Missstände oder denkbare Probleme hinweisen und ggfs. dabei helfen, diese abzustellen.